Rundfunkgebühren: Belastungen für Betriebe vermeiden
Die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich richtig. Allerdings ist es falsch, neben den Nutzern auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen.
Keinesfalls darf es durch das neue Modell zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen kommen. Insbesondere ist bei der konkreten Ausgestaltung einer Beitragsstaffel für Betriebsstätten darauf zu achten, dass es nicht zu untragbaren Belastungen für einzelne Unternehmensgruppen kommt.
Aus diesen Gründen muss der Staatsvertrag in jedem Fall ein Beitragsmoratorium enthalten, um umstellungsbedingte Zusatzlasten zu vermeiden. Denn der geplante Betriebsstättenbeitrag darf nicht zur Schließung von Finanzierungslücken genutzt werden.

