Verbraucherrechte-Richtlinie: Auf halbem Weg stecken geblieben

Der Handelsverband HDE zeigt sich enttäuscht über die Probeabstimmung des Europäischen Parlaments zur Verbraucherrechte-Richtlinie. „Die Richtlinie soll Verbrauchern mehr Sicherheit beim Einkauf zum Beispiel im Internet bieten und Anreize für Unternehmen schaffen, ihre Ware auch über Landesgrenzen hinweg anzubieten. Stattdessen werden neue Hindernisse aufgebaut“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Ein Schritt hin zu klareren einheitlichen Regeln für Verbraucher und Unternehmen in Europa ist nach wie vor nicht in Sicht. Im Vorgehen des EU-Parlaments ist kein roter Faden erkennbar. Zwar werden einzelne Punkte wie etwa Widerrufs- oder Lieferfristen auf EU-Ebene abschließend geregelt. Bei anderen wie etwa den Gewährleistungspflichten wird dagegen nur ein Mindeststandard vorgeschlagen. Die Gefahr eines Flickenteppichs bleibt also bestehen.“ Der HDE hatte sich für eine gezielte Vollharmonisierung der Hauptbereiche ausgesprochen. Der Mix aus europaweit einheitlichen Regelungen und Mindeststandards sei problematisch, sagte Genth und forderte: „Wann immer eine Vereinheitlichung des derzeitigen Verbraucherrechts nicht möglich ist, muss der Status Quo der geltenden Regelungen unbedingt bewahrt werden, um Verbrauchern und Unternehmen Rechtssicherheit zu garantieren.“

Neue Informationspflichten insbesondere im Internethandel würden zu zusätzlichen Belastungen führen. Auch kleine Unternehmen, die ihre Waren nicht in andere Länder vertreiben, seien betroffen. Besonders alarmierend sei die Absicht der Parlamentarier, Unternehmen zum Verkauf an im Ausland ansässige Kunden zu verpflichten, ohne für eine Vereinheitlichung der maßgeblichen Gesetze zu sorgen. Dadurch bestehe auch für kleinere Unternehmen die reale Gefahr, im Ausland verklagt zu werden. „In Anbetracht der Umstände ist der Preis, den die Unternehmen für den Kompromiss bei der Richtlinie zahlen müssten, entschieden zu hoch“, so Stefan Genth weiter. „Anreize für kleine und mittlere Unternehmen und Internethandel sowie Erleichterungen im grenzüberschreitenden Handel wird es durch die neuen Regelungen nicht geben. Daran ändert auch die Aussicht auf eine weitestgehend einheitliche Regelung des Widerrufsrechts nichts.“ Das Europäische Parlament hat den Bericht über die Verbraucherrechte-Richtlinie zurück an den federführenden Binnenmarktausschuss verwiesen. Auf Basis der heutigen Probeabstimmung wird das Parlament nun Verhandlungen mit dem Ministerrat aufnehmen, um vor Ende Mai eine Einigung zu erreichen.

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