Rechtssicherheit im Online-Handel
PdH BERLIN ¿ Die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden Gesetzesrang erhalten: Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. In Berlin begrüßte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) dies als ein Stück mehr Rechtsicherheit für Handelsunternehmen. Mehrere Gerichte hatten das bisherige amtliche Muster für nicht rechtskonform erklärt. ¿Nun müssen Internet-Händler, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht das neue Muster verwenden, künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechte mehr fürchten¿, erklärte der E-Commerce-Experte des Verbands, OLAF ROIK.
Für den Einzelhandel problematisch sei, dass diese Vorschriften erst Mitte Juni 2010 in Kraft treten würden. ¿Handelsunternehmen müssen nun noch fast ein Jahr lang mit der jetzigen, mit Rechtsunsicherheit verbundenen Situation leben¿, sagte ROIK. ¿Ein schnelleres Inkrafttreten des Gesetzes wäre geboten gewesen.¿
Etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland verkaufen Waren über
das Internet. In der Mehrzahl sind dies mittelständische
Unternehmen, die parallel zum Online-Handel ein stationäres
Geschäft im Rahmen einer Mehrvertriebskanalstrategie
(Multi-Channeling) betreiben. Das Umsatzvolumen der über das
Internet gehandelten Waren und Dienstleistungen (B2C) wird 2009
voraussichtlich 21,9 Milliarden Euro betragen.

