Datenschutznovelle: Besser aber nicht gut genug
PdH BERLIN ¿ Die Politik ist der Wirtschaft beim Datenschutz entgegengekommen. Sie hat ihren ursprünglich wirtschaftsfeindlichen Entwurf des Datenschutzgesetzes in weiten Teilen abgemildert. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wies darauf hin, dass wesentliche Bestimmungen der Datenschutznovelle die Unternehmen in der Praxis aber noch immer vor große Probleme stellen würden. Das gelte besonders für Handelsunternehmen, die adressierte Werbesendungen nutzen, um Neukunden anzusprechen. ¿Der Einzelhandel befürwortet einen ausgewogenen Datenschutz. Allerdings sollte die Politik nicht nur den Schutz der Verbraucher im Auge haben, sondern auch die berechtigten Interessen des Handels berücksichtigen. Dies ist mit der Novelle nicht ausreichend gelungen¿, sagte dazu heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach der Zustimmung der SPD-Fraktion sei zu erwarten, dass der Entwurf den Innenausschuss des Bundestages passiert und am kommenden Freitag ohne Änderungen im Bundestag ver-abschiedet wird.
Dem Gesetzentwurf fehle es in einigen Punkten an eindeutigen
Formulierungen und Rechtssicherheit. ¿Besonders kleine und
mittlere Handelsunternehmen dürfte dies bei ihrer
Neukundenwerbung einschränken¿, warnte Genth. ¿Es
ist auch bedauerlich, dass die Novelle weiterhin
Einschränkungen für Werbung mit Kundendaten
vorsieht.¿ Denn auch jetzt solle es adressierte Werbung an
Neukunden nur geben, wenn diese er-kennen können, woher das
Unternehmen ihre Adresse kennt (Klarnamenkennzeichnung). Oder sie
müssten der Nutzung der Adresse zugestimmt haben. Die
Klarnamenkennzeichnung könnte im Gegensatz zu der
Nummernkennzeichnung dazu führen, dass es keine Adressdaten
geben wird, so die Einschätzung des HDE-Chefs: ¿Bei der
Herkunftsangabe hätten wir uns daher mehr Flexibilität
gewünscht.¿ Unklar bleibe auch, ob die Novelle nur die
Übermittlung der Adressdaten an ein Unternehmen erlaubt, oder
auch die darauf folgende Verarbeitung und Nutzung der
wei-tergeleiteten Adressdaten durch dieses Unternehmen. Und wenn
ein Kunde mündlich in die Weitergabe seiner Daten eingewilligt
habe, verlange die Novelle nun wieder eine schriftliche
Bestätigung. Genth: ¿Dies bedeutet für die
Einzelhandelsunternehmen unnötige
Bürokratie.¿

