Datenschutznovelle: Besser aber nicht gut genug

PdH BERLIN ¿ Die Politik ist der Wirtschaft beim Datenschutz entgegengekommen. Sie hat ihren ursprünglich wirtschaftsfeindlichen Entwurf des Datenschutzgesetzes in weiten Teilen abgemildert. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wies darauf hin, dass wesentliche Bestimmungen der Datenschutznovelle die Unternehmen in der Praxis aber noch immer vor große Probleme stellen würden. Das gelte besonders für Handelsunternehmen, die adressierte Werbesendungen nutzen, um Neukunden anzusprechen. ¿Der Einzelhandel befürwortet einen ausgewogenen Datenschutz. Allerdings sollte die Politik nicht nur den Schutz der Verbraucher im Auge haben, sondern auch die berechtigten Interessen des Handels berücksichtigen. Dies ist mit der Novelle nicht ausreichend gelungen¿, sagte dazu heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach der Zustimmung der SPD-Fraktion sei zu erwarten, dass der Entwurf den Innenausschuss des Bundestages passiert und am kommenden Freitag ohne Änderungen im Bundestag ver-abschiedet wird.

Dem Gesetzentwurf fehle es in einigen Punkten an eindeutigen Formulierungen und Rechtssicherheit. ¿Besonders kleine und mittlere Handelsunternehmen dürfte dies bei ihrer Neukundenwerbung einschränken¿, warnte Genth. ¿Es ist auch bedauerlich, dass die Novelle weiterhin Einschränkungen für Werbung mit Kundendaten vorsieht.¿ Denn auch jetzt solle es adressierte Werbung an Neukunden nur geben, wenn diese er-kennen können, woher das Unternehmen ihre Adresse kennt (Klarnamenkennzeichnung). Oder sie müssten der Nutzung der Adresse zugestimmt haben. Die Klarnamenkennzeichnung könnte im Gegensatz zu der Nummernkennzeichnung dazu führen, dass es keine Adressdaten geben wird, so die Einschätzung des HDE-Chefs: ¿Bei der Herkunftsangabe hätten wir uns daher mehr Flexibilität gewünscht.¿ Unklar bleibe auch, ob die Novelle nur die Übermittlung der Adressdaten an ein Unternehmen erlaubt, oder auch die darauf folgende Verarbeitung und Nutzung der wei-tergeleiteten Adressdaten durch dieses Unternehmen. Und wenn ein Kunde mündlich in die Weitergabe seiner Daten eingewilligt habe, verlange die Novelle nun wieder eine schriftliche Bestätigung. Genth: ¿Dies bedeutet für die Einzelhandelsunternehmen unnötige Bürokratie.¿

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