1. August 2008
Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und
Rückgaberecht
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der unter anderem der Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht im Fernabsatzhandel dient. Die geplante gesetzliche Änderung betrifft eine der zentralen Vorschriften für den Online-Handel, die für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern von hoher Bedeutung ist.
Die Neuregelung sieht vor, den Musterbelehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht Gesetzesrang zu verleihen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des HDE. Hierdurch kann endlich die erforderliche Rechtssicherheit der betroffenen Wirtschaftskreise erreicht werden.
Weiteres Kernelement ist die nunmehr geplante Gleichbehandlung im Hinblick auf die geltenden Fristen und des erweiterten Wertersatzes von ¿herkömmlichen¿ Angeboten in Online-Shops und solchen, die im Rahmen von Online-Auktionen platziert werden.
Parallel hierzu setzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie vor. Die Zahlungsdiensterichtlinie ist bis zum 31. Oktober 2009, die Verbraucherkreditrichtlinie bis zum 12. Mai 2010 in deutsches Recht umzusetzen. Um diese Fristen einhalten zu können, ist für das Umsetzungsgesetz eine 2./3. Lesung vor der Sommerpause 2009 erforderlich.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben HDE und BAG zu den drei
Vorhaben Stellung genommen, die für den Einzelhandel von hoher
Bedeutung sind. Diese wurde zwischenzeitlich dem
Bundesjustizministerium übersandt.
Ansprechpartner HDE: Olaf Roik;
roik@hde.de

