10. Oktober 2008
Leitfaden zur Impressumspflicht im Internet

Unternehmen mit eigenem Internetauftritt sehen sich umfassenden Informationspflichten gegenüber. Eine davon betrifft die Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG).
Das Bundesjustizministerium hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der über die Impressumpflicht informiert. Die Hinweise sollen dazu beitragen, Abmahnungen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Dem Leitfaden kommt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Die Informationen sind unter www. bmj.de/musterimpressum abrufbar. Sie können für Unternehmen Anlass sein, den eigenen Internetauftritt im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hin zu überprüfen.
Darüber hinausgehende Informations- und Hinweispflichten, die sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) ergeben, werden durch den nun vorliegenden Leitfaden nicht behandelt. Einen kurzen Überblick gibt hier ein Merkblatt, das der HDE gemeinsam mit dem  Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)  und in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. bereits vor einiger Zeit veröffentlicht hat. Es ist abrufbar unter:

www.einzelhandel.de/servlet/PB/menu/1058505/index.html

Ansprechpartner HDE:
Olaf Roik;
roik@hde.de

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