10.
Oktober 2008
Leitfaden zur Impressumspflicht im
Internet
Unternehmen mit eigenem
Internetauftritt sehen sich umfassenden Informationspflichten
gegenüber. Eine davon betrifft die Anbieterkennzeichnung
(Impressumpflicht) nach den gesetzlichen Anforderungen des
Telemediengesetzes (TMG).
Das Bundesjustizministerium hat
nun einen Leitfaden veröffentlicht, der über die
Impressumpflicht informiert. Die Hinweise sollen dazu beitragen,
Abmahnungen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit zu
sorgen. Dem Leitfaden kommt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit
zu. Die Informationen sind unter www. bmj.de/musterimpressum
abrufbar. Sie können für Unternehmen Anlass sein, den
eigenen Internetauftritt im Hinblick auf die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften hin zu überprüfen.
Darüber hinausgehende Informations- und Hinweispflichten, die
sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) ergeben,
werden durch den nun vorliegenden Leitfaden nicht behandelt. Einen
kurzen Überblick gibt hier ein Merkblatt, das der HDE
gemeinsam mit dem Bundesverband Technik des Einzelhandels
e.V. (BVT) und in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. bereits vor einiger
Zeit veröffentlicht hat. Es ist abrufbar unter:
www.einzelhandel.de/servlet/PB/menu/1058505/index.html
Ansprechpartner HDE:
Olaf Roik; roik@hde.de

