11.
März 2008
BGB-Informationspflichten-Verordnung (Neufassung der
Musterbelehrungen)
Am 20. Dezember 2007 hatte der HDE über den
Diskussionsentwurf zur Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrungen
nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung informiert. Zu dem
Diskussionsentwurf hatten HDE und BAG Stellung genommen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungsnahmen hat das Bundesjustizministerium den Diskussionsentwurf von Oktober 2007 überarbeitet. Die Neufassungen der Musterbelehrungen treten zum 1. April 2008 in Kraft.
Für die bisher geltenden Muster wurde in § 16 eine Überleitungsregelung aufgenommen. Diese alten Muster gelten nach wie vor fort, sofern sie dem Verbraucher vor dem 1.Oktober 2008 in Textform mitgeteilt worden sind. Diese Regelung soll insbesondere den Unternehmen helfen, die noch Kataloge mit den alten Mustern geplant und gedruckt haben. Sofern man insgesamt die alten Muster noch verwendet, besteht allerdings die Gefahr, dass diese vor dem Hintergrund der bekannten uneinheitlichen Rechtsprechung nach wie vor gegebenenfalls abgemahnt werden. Vor diesem Hintergrund ist den Unternehmen anzuraten, die neuen Musterbelehrungen ab 1. April zu verwenden.
Im ursprünglichen Diskussionsentwurf hatte das Ministerium vorgesehen, dass der in das Muster neu eingeführte Anhang zur Widerrufsbelehrung umfängliche Gesetzestexte enthalten sollte. Der HDE hatte bereits in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass etwa 4 DIN A4-Seiten lange Belehrungstexte in der Praxis kaum durchführbar seien. Erfreulicherweise hat das Ministerium nun auf diesen Gesetzestextanhang gänzlich verzichtet.
Im Rahmen einer etwa 20-seitigen Begründung, die auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden soll, will das Ministerium erreichen, dass künftig die neuen Muster von der Rechtsprechung weniger in Frage gestellt werden. Die Begründung liegt derzeit noch nicht vor.
Bereits in der Stellungnahme hatte der HDE darauf hingewiesen, dass die Unternehmen eine verlässliche Rechtsgrundlage brauchen. Von daher sei es unbedingt erforderlich, dass die Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang erhält. Es ist daher erfreulich, dass das Bundesministerium der Justiz dieses Petitum, welches von der gesamten Wirtschaft geteilt wird, aufgreift.
Das Ministerium kündigt an, demnächst Vorschläge für ein formelles Gesetz zu unterbreiten, das auch Regelungen zu den Mustern enthalten wird. Mit einem Gesetzentwurf ist noch dieses Jahr zu rechnen. Mit einem Inkrafttreten erst im Jahre 2009. Die Neufassung der Muster im Verordnungswege zum 1. April 2008 stellt nach Aussage des Ministeriums lediglich einen unverzichtbaren Zwischenschritt auf dem Weg zu Mustern mit Gesetzesrang dar. Nur so könne wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der (alten) Muster kurzfristig die Grundlage entzogen werden.
bu/ro

