24. Juli 2007
BGB-Informationspflichten-Verordnung
- Änderung geplant

Seit geraumer Zeit werden Unternehmen vermehrt abgemahnt, weil sie angeblich nicht die nach dem Fernabsatzgesetz vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vorgenommen haben. Die Unternehmen berufen sich dann darauf, dass sie sich an den Text der Musterwiderrufsbelehrungen nach Anlage 2 BGB-Info-V gehalten haben. Leider oftmals ohne Erfolg, denn die Rechtsprechung sieht jedenfalls zum Teil die Musterwiderrufsbelehrungen als nicht ausreichend an.

Der HDE hat das Bundesjustizministerium ¿ wie die übrige betroffene Wirtschaft auch ¿ verschiedentlich auf diese für die Unternehmen untragbare Situation hingewiesen und dringend Änderungsbedarf angemeldet.

Die bisherige Auffassung des Bundesjustizministeriums war, auf europäischer Ebene auf eine Vereinfachung des Widerrufsrechts hinzuwirken. Bis allerdings eine europäische Lösung für das Problem gefunden wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.

Nunmehr hat die Bundesjustizministerin Frau Zypries verlautbart, dass sie mit der Wirtschaft übereinstimmt, dass die gegenwärtige Situation, die zu einer deutlichen Rechtsunsicherheit für die Betroffenen führt, äußerst unbefriedigend sei. Wenngleich die Ministerin nach wie vor der Auffassung ist, dass die Musterwiderrufsbelehrung den richtig verstandenen gesetzlichen Vorgaben genügt, sei jedoch nicht zu verkennen, dass dies von einzelnen Instanzgerichten mit erheblichen Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftskreise verneint wird.

Die Ministerin hat daher veranlasst, dass in ihrem Hause intensiv an Vorschlägen zur Bereinigung der Situation gearbeitet wird. Sie geht davon aus, dass erste Ergebnisse des Bundesjustizministeriums bereits nach der Sommerpause diskutiert werden können.

Es ist aus Sicht des HDE sehr zu begrüßen, dass nun doch das Bundesjustizministerium tätig werden will. Über die Vorschläge wird zur gegebenen Zeit unterrichtet.


 Ansprechpartner HDE: RA Armin Busacker

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