24.
Juli 2007
BGB-Informationspflichten-Verordnung
- Änderung geplant
Seit geraumer Zeit werden
Unternehmen vermehrt abgemahnt, weil sie angeblich nicht die nach
dem Fernabsatzgesetz vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vorgenommen
haben. Die Unternehmen berufen sich dann darauf, dass sie sich an
den Text der Musterwiderrufsbelehrungen nach Anlage 2 BGB-Info-V
gehalten haben. Leider oftmals ohne Erfolg, denn die
Rechtsprechung sieht jedenfalls zum Teil die
Musterwiderrufsbelehrungen als nicht ausreichend an.
Der HDE hat das
Bundesjustizministerium ¿ wie die übrige betroffene
Wirtschaft auch ¿ verschiedentlich auf diese für die
Unternehmen untragbare Situation hingewiesen und dringend
Änderungsbedarf angemeldet.
Die bisherige Auffassung des Bundesjustizministeriums war, auf europäischer Ebene auf eine Vereinfachung des Widerrufsrechts hinzuwirken. Bis allerdings eine europäische Lösung für das Problem gefunden wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.
Nunmehr hat die
Bundesjustizministerin Frau Zypries verlautbart, dass sie mit der
Wirtschaft übereinstimmt, dass die gegenwärtige
Situation, die zu einer deutlichen Rechtsunsicherheit für die
Betroffenen führt, äußerst unbefriedigend sei.
Wenngleich die Ministerin nach wie vor der Auffassung ist, dass die
Musterwiderrufsbelehrung den richtig verstandenen gesetzlichen
Vorgaben genügt, sei jedoch nicht zu verkennen, dass dies von
einzelnen Instanzgerichten mit erheblichen Auswirkungen für
die betroffenen Wirtschaftskreise verneint wird.
Die Ministerin hat daher veranlasst, dass in ihrem Hause intensiv
an Vorschlägen zur Bereinigung der Situation gearbeitet wird.
Sie geht davon aus, dass erste Ergebnisse des
Bundesjustizministeriums bereits nach der Sommerpause diskutiert
werden können.
Es ist aus Sicht des HDE sehr zu begrüßen, dass nun doch das Bundesjustizministerium tätig werden will. Über die Vorschläge wird zur gegebenen Zeit unterrichtet.
Ansprechpartner HDE: RA Armin
Busacker

