16. April 2007
Internethandel in Gefahr

PdH BERLIN ¿ ¿Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Neuregelung für das anwendbare Recht bei Verbraucherverträgen, insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel über das Internet, ist überflüssig. Der deutsche Einzelhandel erwartet von der Bundesregierung, gegen den EU-Vorschlag zu stimmen¿, sagte heute in Berlin Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), zur geplanten EU-Regelung des auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts. Die Kommission will, dass bei Verbraucherverträgen, also auch beim Einkauf im Internet, künftig das Recht des EU-Staates gilt, in dem der Käufer seinen ständigen Wohnsitz hat. Bislang gilt für die Unternehmen, also die Verkäufer, freie Rechtswahl. Wenn allerdings das Verbraucherschutzniveau im Heimatland des Kunden größer ist als im Land des Verkäufers, wird das Recht des Herkunftslands des Käufers angewendet.

¿Die bisherige Regelung ist ausgewogen und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund, sie aufzugeben und ein bürokratisches Monstrum an ihre Stelle zu setzen. Dass mit der neuen Regelung Gerichtsverfahren vereinfacht werden sollen, darf nicht zu Lasten der Internethändler gehen¿, warnte Wenzel. Diese müssten nach den EU-Plänen für den Verkauf in den 27 EU-Staaten das Verbraucherrecht dieser 27 Länder kennen und beachten. Für kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen sei dies wegen der damit verbundenen hohen Kosten ein Ding der Unmöglichkeit, stellte Wenzel fest. Nötig sei vielmehr ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Unternehmensinteressen. ¿Ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen kommt allen Marktbeteiligten zugute. Günstige Bedingungen für die grenzüberschreitende Tätigkeit der Unternehmen gewährleisten zugleich einen wettbewerbsfähigen funktionierenden Binnenmarkt mit einem breit gefächerten, qualitativ hohen Angebot für die Verbraucher zu fairen Preisen. Der EU-Vorschlag würde das Gegenteil bewirken¿, sagte Wenzel.

 

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