Informationspflichten für Anbieter im Internet: Merkblatt BVT / HDE / WBZ

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandel e.V. (HDE) haben in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ein Merkblatt zu Informationspflichten für Anbieter im Internet erstellt.

Viele stationäre Handelsunternehmen sind mittlerweile im Internet tätig und nutzen als so genannte Multichannel-Händler beide Vertriebswege. Gleichzeitig wächst der Druck durch reine Internetanbieter, Versteigerungsplattformen und Preisvergleichsdienste. Vor diesem Hintergrund gibt das Merkblatt von BVT, HDE und WBZ einen kurzen Überblick über die Rechte und Pflichten von Anbietern im Internet.

Online-Händler müssen eine ganze Reihe von Informations- und Hinweispflichten, Regelungen zum Datenschutz und zur Gestaltung von Bestellvorgängen im Internet beachten. Den Rahmen geben vor allem die Regelungen des Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetzes (EGG), des Teledienstegesetzes (TDG), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV). Jeder gewerbliche Händler, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Fernabsatzhandels anbietet, muss sich danach richten. 

Informationspflichten für Anbieter im Internet:
Merkblatt BVT/HDE/WBZ


Ansprechpartner HDE: Olaf Roik; roik@hde.de


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