Informationspflichten
für Anbieter im Internet: Merkblatt BVT / HDE /
WBZ
Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) und der
Hauptverband des Deutschen Einzelhandel e.V. (HDE) haben in
Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V. ein Merkblatt zu Informationspflichten für
Anbieter im Internet erstellt.
Viele stationäre Handelsunternehmen sind mittlerweile im
Internet tätig und nutzen als so genannte
Multichannel-Händler beide Vertriebswege. Gleichzeitig
wächst der Druck durch reine Internetanbieter,
Versteigerungsplattformen und Preisvergleichsdienste. Vor
diesem Hintergrund gibt das Merkblatt von BVT, HDE und
WBZ einen kurzen Überblick über die Rechte und
Pflichten von Anbietern im Internet.
Online-Händler müssen eine ganze Reihe von Informations- und Hinweispflichten, Regelungen zum Datenschutz und zur Gestaltung von Bestellvorgängen im Internet beachten. Den Rahmen geben vor allem die Regelungen des Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetzes (EGG), des Teledienstegesetzes (TDG), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV). Jeder gewerbliche Händler, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Fernabsatzhandels anbietet, muss sich danach richten.
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Informationspflichten für Anbieter im Internet: |
Ansprechpartner HDE: Olaf Roik; roik@hde.de

