Dezember 2004
Rücksendekosten im Fernabsatzhandel - Änderungen in Kraft getreten

Versandhandelsunternehmen können die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs zukünftig den Verbrauchern vertraglich auferlegen. Nicht möglich ist dies in Fällen, in denen die Ware bereits bezahlt wurde oder die Ware nicht der bestellten entspricht. Die Regelung greift, wenn der Preis der bestellten Sache über 40 Euro beträgt (BGB § 357, Abs.2). Bisher konnte der Kunde in diesen Fällen die Ware regelmäßig auf Kosten des Versenders retournieren.

Fernabsatzhändler müssen ferner darauf achten, die Verbraucher auf die Widerrufs- und Rückgaberechte nunmehr vorvertraglich hinzuweisen. Die BGB-Informationspflichten-Verordnung wurde entsprechend geändert (BGB-InfoV § 1, Abs.1, Ziffer 10 i.V.m. BGB § 312 c, Abs.1). Das Muster für das Widerrufsrecht wurde angepasst. 

Zusammen mit weiteren Änderungen der Vorschriften über Fernabsatzverträge traten die neuen Regelungen am 3. Dezember 2004 in Kraft.

Die bisherige, starre Regelung hinsichtlich der Rücksendekosten hatte sich in immer stärkerem Maße als Belastung der Versandhandelsunternehmen erwiesen. Die in den vergangenen Jahren gestiegene Anzahl von Retouren, die häufig auf Kosten der Versender abgewickelt werden mußten, stellte auch für kleinere Versender ein bedrohliches Problem dar. Die Rücksendekosten erweisen sich vielfach insbesondere auch für Unternehmen, die neu in den Fernabsatzhandel einsteigen, als ein kaum kalkulierbares Risiko.

Der HDE begrüßt daher den Änderungsvorschlag. Es obliegt nun den Fernabsatzhändlern, zu entscheiden, ob es im Rahmen des Wettbewerbs sinnvoll ist, seinen Kunden eine besonders kulante Regelungen im Hinblick auf die Rücksendekosten anzubieten. Auch weiterhin haben die Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften, also z.B. auch bei Bestellungen über das Internet, ein Widerrufs- und Rückgaberecht als Äquivalent für die Unmöglichkeit, die Ware vor dem Kauf zu prüfen.

Der HDE vertritt die Interessen des gesamten deutschen Einzelhandels. Etwa 20 Prozent der Mitgliedsunternehmen betreiben neben einem stationären Geschäft auch Aktivitäten im Bereich Versandhandel.

  Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 02. Dezember 2004

PDF-Download (Ausdruck nicht möglich)


Link zum BGB - Ausdruck möglich (Bundesministerium der Justiz)

Link zur BGB-Informationspflichten-Verordnung (Bundesministerium der Justiz) 


 

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