28. Dezember 2006
Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs kommt zum 01. Januar 2007


Die neue GEZ-Gebühr für Internet-Computer kommt zum 01. Januar 2007. Der HDE hatte sich gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden gegen die neue Gebühr ausgesprochen und als Teilerfolg erreicht, dass nur die Radiogebühr von 5,52 Euro erhoben wird. Sofern an einer Betriebsstätte bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind, wird keine zusätzliche Gebühr fällig. Kassensysteme des Einzelhandels sind nicht als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen, nur weil sie das Internet zur Datenübertragung nutzen.

Der Verzicht auf die volle Gebühr von 17,03 Euro erspart den Unternehmen Zahlungen in Millionenhöhe. Konsequent wäre jedoch die weitere Aussetzung der Gebührenpflicht bis zum Vorliegen eines zukunftsfähigen und gerechten Modells gewesen, wie vom HDE gefordert.


Das nun zu entwickelnde neue Gebührensystem darf nach Auffassung des HDE nicht mehr an der Zahl der Endgeräte ansetzen, sondern muss nutzungsabhängig organisiert sein. Die Bundesländer sind hier in der Pflicht.


Ein Merkblatt des DIHK fasst Informationen zur neuen Gebührenpflicht zusammen.


DIHK-Merkblatt "Rundfunkgebühren"                                                             



Ansprechpartner HDE: Olaf Roik; roik@hde.de


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