28. Dezember
2006
Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs kommt
zum 01. Januar 2007
Die neue GEZ-Gebühr für
Internet-Computer kommt zum 01. Januar 2007. Der HDE hatte sich
gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden gegen die neue
Gebühr ausgesprochen und als Teilerfolg erreicht, dass nur die
Radiogebühr von 5,52 Euro erhoben wird. Sofern an einer
Betriebsstätte bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind,
wird keine zusätzliche Gebühr fällig. Kassensysteme
des Einzelhandels sind nicht als neuartige
Rundfunkempfangsgeräte einzustufen, nur weil sie das Internet
zur Datenübertragung nutzen.
Der Verzicht auf die volle Gebühr von 17,03 Euro erspart den Unternehmen Zahlungen in Millionenhöhe. Konsequent wäre jedoch die weitere Aussetzung der Gebührenpflicht bis zum Vorliegen eines zukunftsfähigen und gerechten Modells gewesen, wie vom HDE gefordert.
Das nun zu entwickelnde neue Gebührensystem darf nach
Auffassung des HDE nicht mehr an der Zahl der Endgeräte
ansetzen, sondern muss nutzungsabhängig organisiert sein. Die
Bundesländer sind hier in der Pflicht.
Ein Merkblatt des DIHK fasst Informationen zur neuen
Gebührenpflicht zusammen.
Ansprechpartner HDE: Olaf Roik; roik@hde.de

