22. November 2006
GEZ-Gebühr für Internet-Computer - Kassensystem nicht betroffen

Nach Auskunft der GEZ sind die Kassensysteme des Einzelhandels nicht als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen, nur weil sie das Internet zur Datenübertragung nutzen.

Ab 01. Januar 2007 kommt die Rundfunkgebühr für Internet-PCs als Kompromiss. Sie wird auf die Radiogebühr von 5,52 Euro begrenzt. Sofern an einer Betriebsstätte bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind, wird keine zusätzliche Gebühr fällig. Weitere Informationen hierzu auf den Internetseiten der GEZ.

 

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