22.
November 2006
GEZ-Gebühr für Internet-Computer -
Kassensystem nicht betroffen
Nach Auskunft der GEZ sind die Kassensysteme des Einzelhandels
nicht als neuartige Rundfunkempfangsgeräte
einzustufen, nur weil sie das Internet zur
Datenübertragung nutzen.
Ab 01. Januar 2007 kommt die
Rundfunkgebühr für Internet-PCs als Kompromiss. Sie wird
auf die Radiogebühr von
5,52 Euro begrenzt. Sofern an einer Betriebsstätte bereits
Rundfunkgeräte angemeldet sind, wird keine zusätzliche
Gebühr fällig. Weitere Informationen hierzu auf den
Internetseiten der GEZ.

