04. Oktober 2006
Rundfunkgebühren für PCs vor Entscheidung
Der Ärger bei den Unternehmen darüber, dass sie ab dem 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren entrichten müssen, nur weil ihre PCs und Handys als unverzichtbare Arbeitsgeräte internetfähig sind und daher als neuartige Rundfunkempfangsgeräte gelten, ist groß.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben sich dafür ausgesprochen, künftig pro Betriebsstätte 5,52 Euro Grundgebühr von den Unternehmen zu verlangen, wenn noch keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Ursprünglich war die volle Gebühr von 17,03 Euro vorgesehen.
Anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober werden die Länder nun eine entsprechende Entscheidung treffen.
Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Ministerpräsidenten dem schleswig-holsteinischen Vorschlag folgen und die Gebührenpflicht für Internet-PCs weiter aussetzen und dem genannten ¿Kompromiss 5,52 Euro¿ nicht folgen.
Die HDE-Argumente:
- Selbst die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro ändert nichts an der Grundproblematik des bisherigen Systems der Rundfunkfinanzierung.
- Die durch die Verlängerung des Moratoriums gewonnene Übergangszeit muss genutzt werden, um ernsthaft eine Reform der Rundfunkfinanzierung zu diskutieren.
- Das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist fast 50 Jahre alt und längst überholt.
- Es kann nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit der Anzahl der Geräte stetig zunimmt, auch wenn die Zahl der Nutzer gleich bleibt.
- Zahlreiche Unternehmen verfügen über mehrere Betriebsstätten und werden nach den Plänen für jeden Standort gebührenpflichtig, wenn noch kein herkömmliches Gerät angemeldet ist.
Ansprechpartner HDE: Olaf Roik,
roik@hde.de

