19. Juli 2006
Einzelhandel gegen
Rundfunkgebühren für Internet-PCs
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) wenden sich
gegen die ab 01. Januar 2007 vorgesehene Erhebung von
Rundfunkgebühren für internetfähige
Geräte.
Der Einzelhandel sieht in dieser neuen Gebührenpflicht
für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eine wirtschafts-
und technologiefeindliche Regelung. Wachstumsstarke, innovative
Dienste und Geräte werden bei ihrer Einführung durch eine
Internet-Gebühr behindert.
Diese "Internetsteuer" würde insbesondere kleine und
mittelständische Unternehmen mit internetfähigen PCs
belasten, da diese häufig kein herkömmliches
Rundfunkgerät in ihrem Geschäft betreiben.
Filialunternehmen des Einzelhandels müssten für jeden
Standort eine separate Gebühr entrichten, wenn nicht bereits
ein Radio oder Fernsehgerät angemeldet ist. Derzeit nutzen
über 75 Prozent der Einzelhandelsunternehmen das Internet
für geschäftliche Zwecke. Bei mittelständischen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 2,5 Millionen Euro liegt
dieser Anteil bei 74 Prozent.
Internet ist kein Rundfunk. Die theoretische Möglichkeit einer
Übertragung von Inhalten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks über das interaktive Kommunikationsmedium Internet
macht es auch nicht dazu. Internet- und Rundfunktechnologie
unterscheiden sich grundlegend.

