19. Juli 2006
Einzelhandel gegen Rundfunkgebühren für Internet-PCs

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) wenden sich gegen die ab 01. Januar 2007 vorgesehene Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige Geräte.

Der Einzelhandel sieht in dieser neuen Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eine wirtschafts- und technologiefeindliche Regelung. Wachstumsstarke, innovative Dienste und Geräte werden bei ihrer Einführung durch eine Internet-Gebühr behindert.

Diese "Internetsteuer" würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit internetfähigen PCs belasten, da diese häufig kein herkömmliches Rundfunkgerät in ihrem Geschäft betreiben. Filialunternehmen des Einzelhandels müssten für jeden Standort eine separate Gebühr entrichten, wenn nicht bereits ein Radio oder Fernsehgerät angemeldet ist. Derzeit nutzen über 75 Prozent der Einzelhandelsunternehmen das Internet für geschäftliche Zwecke. Bei mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 2,5 Millionen Euro liegt dieser Anteil bei 74 Prozent.

Internet ist kein Rundfunk. Die theoretische Möglichkeit einer Übertragung von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das interaktive Kommunikationsmedium Internet macht es auch nicht dazu. In­ternet- und Rundfunktechnologie unterscheiden sich grundlegend.


Pressemitteilung HDE/ BVT "Einzelhandel gegen neue Internetsteuer!"

10-Punkte-Papier "Argumente gegen neue Internetsteuer"

Musterschreiben für Einzelhändler 
"Keine Rundfunkgebühren für das Internet"

Anschriftenliste der Ministerpräsidenten der Länder (nur für Mitglieder)

 

 

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