Juni 2005/ Juli 2006
Rundfunkgebühren ab 2007 auch für internetfähige PCs ¿ HDE gegen ¿Internetsteuer¿

Internetfähige PCs, Laptops und andere neuartige Geräte wie UMTS-Handys, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, werden ab dem 1. Januar 2007 rundfunkgebührenpflichtig. Dies sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vor.

Für Unternehmen, die bereits eine Gebühr für vorhandene Radios oder Fernsehgeräte entrichten, ergeben sich durch diese neue Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 jedoch keine Änderungen. Sind jedoch bisher keine Geräte angemeldet, besteht für vorhandene internetfähige PCs die neue Gebührenpflicht.

Zu beachten ist dabei, dass die Gebührenpflicht für internetfähige PCs für Unternehmen ¿grundstücksbezogen¿ gilt. Für alle PCs, die auf demselben oder einem zusammenhängenden Firmengrundstück betrieben werden, wird lediglich eine Rundfunkgebühr fällig.

Für Filialunternehmen, deren einzelne Betriebsstätten bisher über kein klassisches Rundfunkempfangsgerät verfügen, jedoch über einen internetfähigen Computer, fallen zukünftig entsprechende Gebühren für jede Filiale an. Gleiches gilt für Einzelbetriebe, in denen bisher kein Radio oder Fernsehgerät vorhanden ist.

Ein Unternehmer zahlt damit bis zu drei mal Rundfunkgebühr. Als Privatperson in seiner Wohnung, für das Radio in seinem dienstlich genutzen Auto und für herkömmliche oder neuartige Rundfunkempfangsgeräte in seinem Unternehmen.

Der HDE spricht sich gegen die geltende, letzlich ortsabhängige Gebührenpflicht aus und plädiert für eine Neuregelung, die am Nutzer ansetzt und geräteunabhängig gilt.

 

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