Juni
2005/ Juli 2006
Rundfunkgebühren ab 2007 auch für
internetfähige PCs ¿ HDE gegen
¿Internetsteuer¿
Internetfähige PCs, Laptops und andere neuartige Geräte
wie UMTS-Handys, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden
können, werden ab dem 1. Januar 2007
rundfunkgebührenpflichtig. Dies sieht der
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vor.
Für Unternehmen, die bereits eine Gebühr für
vorhandene Radios oder Fernsehgeräte entrichten, ergeben sich
durch diese neue Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 jedoch keine
Änderungen. Sind jedoch bisher keine Geräte angemeldet,
besteht für vorhandene internetfähige PCs die neue
Gebührenpflicht.
Zu beachten ist dabei, dass die
Gebührenpflicht für internetfähige PCs für
Unternehmen ¿grundstücksbezogen¿ gilt. Für
alle PCs, die auf demselben oder einem zusammenhängenden
Firmengrundstück betrieben werden, wird lediglich eine
Rundfunkgebühr fällig.
Für Filialunternehmen, deren einzelne Betriebsstätten
bisher über kein klassisches Rundfunkempfangsgerät
verfügen, jedoch über einen internetfähigen
Computer, fallen zukünftig entsprechende Gebühren
für jede Filiale an. Gleiches gilt für Einzelbetriebe, in
denen bisher kein Radio oder Fernsehgerät vorhanden ist.
Ein Unternehmer zahlt damit bis zu drei mal Rundfunkgebühr.
Als Privatperson in seiner Wohnung, für das Radio in seinem
dienstlich genutzen Auto und für herkömmliche oder
neuartige Rundfunkempfangsgeräte in seinem Unternehmen.
Der HDE spricht sich gegen die geltende, letzlich
ortsabhängige Gebührenpflicht aus und plädiert
für eine Neuregelung, die am Nutzer ansetzt und
geräteunabhängig gilt.

