Handel begrüßt Schutz vor Kostenfallen im Internet

Der Handelsverband Deutschland (HDE) zeigt sich erleichtert über den gestern im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet. Der Hauptgeschäftsführer des HDE, Stefan Genth, stellt fest:

"Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung die Bedenken des Einzelhandels ernst genommen und darauf verzichtet hat, einen Doppelklick vorzuschreiben, mit dem der Verbraucher bestätigen sollte, dass er die mit der Bestellung verbundene Zahlungspflicht erkannt hat. Diese Regelung hätte gerade kleine Online-Händler mit erheblichen Zusatz-Kosten belastet und das Fernabsatzgeschäft unverhältnismäßig erschwert."

Nach dem Regierungsentwurf soll nun lediglich die Beschriftung des Bestellbuttons auf der Internetseite des Händlers den Kunden gut lesbar darauf hinweisen, dass durch die Bestellung Zahlungspflichten ausgelöst werden. "Mit dieser Lösung können die Online-Händler leben, auch wenn sie eigentlich für den Handel überflüssig ist. Denn während viele Dienstleistungen im Internet umsonst angeboten werden und der Verbraucher daher leicht in Kostenfallen tappen kann, ist jedem Kunden klar, dass für im Online-Shop bestellte Waren auch bezahlt werden muss", erläutert Genth. Da mit dieser Regelung aber lediglich die Umsetzung europäischen Rechts vorweggenommen werde, sei es für die Händler jetzt vor allem wichtig, dass der Gesetzgeber rechtssichere Beschriftungen der Buttons gewährleiste und die Händler damit vor Abmahnungen schütze. Gesetzliche Regelbeispiele für Beschriftungen, die den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, könnten daher hilfreich sein. "Dabei müssen aber auch die komplexen zivilrechtlichen Abläufe im Online-Handel berücksichtigt werden. Eine Beschriftung wie ‚Jetzt kaufen’ wird den Vertragsbeziehungen häufig nämlich nicht gerecht, weil der Kaufvertrag erst später – z.B. nach Prüfung der Bonität des Kunden – zustande kommt", erläutert Genth.

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